Zustiften
Sichern Sie unsere Naturschutzarbeit
Die Stiftung Kulturlandschaft Günztal wurde bei der Gründung im Jahr 2000 mit einem Kapitalstock von 50.000 Euro ausgestattet. Durch Zustiftungen von Unternehmen und Privatpersonen konnte das Stiftungskapital – Stand 31.12.2024 – auf 5,9 Mio. Euro erhöht werden. Das Stiftungskapital wird nachhaltig, sicher und ertragsbringend angelegt und zum Realwert erhalten. Je höher das Stiftungskapital, umso mehr Erträge stehen den Naturschutzprojekten im Günztal zur Verfügung.
Fakten
Steuerliche Vorteile
Die Stiftung Kulturlandschaft Günztal ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige und steuerbegünstigte Zwecke. Ihre Zustiftungen können Sie deshalb steuerlich absetzen. Steuerlich macht es dabei keinen Unterschied, ob Sie eine eigene Stiftung gründen oder sich für eine Zustiftung an uns entscheiden. Über die Spendenobergrenze von 20 % Ihrer gesamten Einkünfte hinaus können Sie zusätzlich bis zu 1 Mio. Euro je Ehegatte (mit der Möglichkeit einer Verteilung auf 10 Jahre) geltend machen.
Auf diese Weise sorgen Sie dafür, dass Ihre Steuern (zumindest teilweise) für Zwecke verwendet werden, die Ihnen wichtig sind.
Gut zu wissen
100 % flexibel, 100 % sicher
Zustiftungen können zu Lebzeiten oder auch durch testamentarische Verfügung erfolgen. Neben Barzuwendungen können Sie auch Aktien, Immobilien, Grundstücke und Liegenschaften dem Stiftungsvermögen zuführen. Zustiftungen sind ab einem Betrag von 2.500 Euro möglich. Niedrigere Beträge sind für den Naturschutz im Günztal als Spende mit zeitnaher Verwendung sinnvoller.
Die Stiftung Kulturlandschaft Günztal wird von der Regierung von Schwaben und vom Finanzamt Memmingen überwacht – unter anderem die Erfüllung des Stiftungszwecks, Erhaltung des Stiftungskapitals und der Gemeinnützigkeit. Darüber hinaus lassen wir uns jährlich von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüfen.
Wichtig ist, dass Sie auf dem Überweisungsträger Ihren Wunsch der „Zustiftung“ angeben. Nach Eingang Ihrer Zustiftung erhalten Sie eine korrekte Zuwendungsbescheinigung für Ihre Steuerbehörde. Setzen Sie sich hierfür bitte mit und in Verbindung, damit wir alle für diese Bescheinigung benötigten Daten erfragen können, um diese ausstellen zu können.
Kontakt
Ihr Ansprechpartner
Falls Sie darüber nachdenken eine Treuhandstiftung zu gründen, beraten wir Sie gerne vertraulich, unverbindlich und kostenfrei. Ihr Ansprechpartner bei der Stiftung ist:
Peter Rietzler
Tel.: 08332 790539
E-Mail: peter.rietzler@guenztal.de