Für Unternehmen
Ökopunkte kaufen
Ökologische Ausgleichsmaßnahmen bei Bauprojekten sind für Bauherren eine gesetzliche Pflicht, aber auch eine Möglichkeit großartige Naturschutzprojekte in der Region zu fördern.
Erwerben Sie Ökopunkte aus dem Biotopverbund Günztal und unterstützen Sie so die Artenvielfalt und Klimaresilienz im Allgäu.
Schicken Sie uns eine E-Mail mit den Details Ihres Vorhabens (Standort, Anzahl der Ökopunkte, Zeitpunkt der Umsetzung) und wir machen Ihnen gerne ein Angebot.
Naturraum: D64
Zertifizierung: Die Kulturlandschaft Günztal GmbH wurde offiziell vom Landesamt für Umwelt als gewerblicher Ökokontobetreiber anerkannt.
Partnerschaften: Die Stiftung Kulturlandschaft Günztal ist offizieller Partner des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Bayern.
Fakten
Mehrwert & Wirkung
Mehrwert
Alle Ausgleichsfläche befinden sich im Besitz der Stiftung Kulturlandschaft Günztal. Mit ihrer langjährigen Erfahrung in der Pflege von artenreichen Flächen steht die Stiftung als Garant für die hochwertige und verlässliche Umsetzung der Maßnahmen im Sinne der Biodiversität und des Erhalts der Kulturlandschaft im Günztal.
Nachhaltiges Konzept
Langfristige, ökologisch optimierte Planungen bei Ausgleichsflächen führen zu deutlich besseren Ergebnissen für die Natur.
Langfristige Wirkung
Studien belegen: Naturschutzflächen entfalten ihren größtmöglichen Nutzen, wenn sie in ein übergreifendes regionales Konzept eingebettet sind.
Integration der Ausgleichverpflichtung in ein regionales Flächenkonzept am Beispiel des Biotopverbund Günztal.
Ökopunkte
FAQ
Was sind Ökopunkte und wofür werden Sie verwendet?
Ökopunkte sind eine standardisierte „Währung“ für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bayerischen Kompensationsverordnung. Sie dienen dazu, Eingriffe in Natur und Landschaft – etwa durch Bauvorhaben – rechtssicher und nachvollziehbar auszugleichen oder zu ersetzen.
Was ist der Naturraum D64 in Bayern?
Der Naturraum D64 ist eine naturräumliche Haupteinheit in Bayern, die vom Freistaat für die Anwendung der Eingriffsregelung und der Ökopunkt‑Bilanzierung abgegrenzt ist. Für Bauvorhaben in diesem Naturraum müssen Kompensationsmaßnahmen bzw. Ökopunkte grundsätzlich ebenfalls innerhalb des Naturraums D64 eingesetzt werden.
Warum muss ich Ökopunkte im gleichen Naturraum kaufen?
Die Bayerische Kompensationsverordnung schreibt vor, dass der Ausgleich möglichst naturräumlich gleichwertig erfolgen soll. Daher müssen Ökopunkte in der Regel in dem Naturraum verwendet werden, in dem der Eingriff stattfindet – im Fall Ihres Projekts also im Naturraum D64.
Wer braucht Ökopunkte aus dem Naturraum D64?
Typische Käufer sind Projektträger mit Eingriffen in Natur und Landschaft: Kommunen (Baugebiete, Verkehrswege), Infrastruktur‑ und Energieunternehmen, private Bauträger sowie Industrie‑ und Gewerbebetriebe. Immer dann, wenn die untere Naturschutzbehörde Kompensationsbedarf feststellt, können Ökopunkte eine praktikable Lösung sein.
Was ist der Unterschied zwischen Ausgleichsflächen und Ökopunkten?
Bei klassischen Ausgleichs‑ oder Ersatzflächen plant, sichert und pflegt der Vorhabenträger eigene Kompensationsflächen. Bei Ökopunkten erwerben Sie bereits behördlich anerkannte, langfristig gesicherte Kompensationsleistungen, die ein professioneller Ökokonto‑Betreiber vorhält und pflegt.
Wie läuft der Kauf von Ökopunkten aus dem Naturraum D64 ab?
Der Ablauf umfasst in der Regel:
- Klärung des Kompensationsbedarfs mit Ihrem Gutachter bzw. der unteren Naturschutzbehörde.
- Angebot über die benötigte Anzahl Ökopunkte aus dem Naturraum D64.
- Abschluss eines Kauf‑ bzw. Zuordnungsvertrags.
- Anzeige bzw. Bestätigung der Verwendung der Ökopunkte bei der zuständigen Naturschutzbehörde.
Wie viele Ökopunkte brauche ich für mein Projekt?
Der Bedarf wird im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ermittelt, meist auf Basis eines Biotopwert‑ oder Wertpunktverfahrens durch ein Fachgutachten. Ihre untere Naturschutzbehörde oder Ihr Planungsbüro kann Ihnen mitteilen, wie viele Ökopunkte Sie für Ihr konkretes Vorhaben im Naturraum D64 benötigen.
Wie wird der Preis für Ökopunkte berechnet?
Der Preis pro Ökopunkt hängt u.a. von folgenden Faktoren ab: Art und Umfang der Maßnahme, Flächenkosten, Planung, Herstellung, langfristige Pflege und Sicherung sowie administrativer Aufwand. Gerne erstellen wir Ihnen ein projektspezifisches Angebot auf Basis der benötigten Ökopunkte.
Sind Ökopunkte günstiger als eigene Ausgleichsflächen?
In vielen Fällen sind Ökopunkte wirtschaftlich attraktiver, weil die zeitaufwändige Flächensuche, die Planung und die langfristige Pflegeverpflichtung entfallen. Gleichzeitig gewinnen Sie Planungs‑ und Kostensicherheit, da der Preis pro Ökopunkt im Voraus vertraglich fixiert wird.
Sind Ihre Ökopunkte im Naturraum D64 behördlich anerkannt?
Ja, unsere Ökopunkte stammen aus durch die zuständige Naturschutzbehörde geprüften und bestätigten Ökokonto‑Flächen. Die Maßnahmen sind im Ökoflächenkataster bzw. in den zuständigen Registern erfasst und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen des BNatSchG und der BayKompV.
Wie ist die langfristige Pflege und Sicherung der Ökokonto Flächen geregelt?
Die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die rechtliche Sicherung (z.B. über Grundbuch‑ oder Dienstbarkeitsregelungen) sind Bestandteil unserer Ökokonto‑Konzeption. Wir übernehmen die fachgerechte Pflege in dem vorgeschriebenen Zeitraum und dokumentieren diese regelmäßig für die Behörden.
Kann ich Ökopunkte mehrfach verwenden oder weiterverkaufen?
Ökopunkte können jedem Eingriff nur einmal zugeordnet werden; eine Mehrfachanrechnung ist rechtlich ausgeschlossen. Nach verbindlicher Zuordnung zu einem Projekt sind die Ökopunkte verbraucht und können nicht weiterverkauft oder auf andere Vorhaben übertragen werden.
Wie weise ich der Behörde nach, dass ich Ökopunkte eingesetzt habe?
Sie erhalten von uns eine Zuordnungsbestätigung bzw. eine Verwendungsbescheinigung mit Angaben zu: Ökokonto‑Fläche, Naturraum (D64), Anzahl der abgebuchten Ökopunkte und Zuordnung zu Ihrem Eingriffsvorhaben. Dieses Dokument legen Sie im naturschutzrechtlichen Verfahren der unteren Naturschutzbehörde vor.
In welchem Planungsstadium sollte ich mich um Ökopunkte kümmern?
Idealerweise klären Sie den Bedarf an Ökopunkten frühzeitig – parallel zu Umweltbericht, artenschutzrechtlicher Prüfung und naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung. So vermeiden Sie Verzögerungen im Genehmigungsverfahren und sichern sich rechtzeitig ausreichende Kontingente im Naturraum D64.
Können auch kleinere Bauvorhaben Ökopunkte nutzen?
Ja, Ökopunkte eignen sich sowohl für große Infrastrukturprojekte als auch für kleinere Bauvorhaben von Kommunen, Unternehmen oder privaten Investoren. Entscheidend ist, dass die Naturschutzbehörde Kompensationsbedarf feststellt und Ökopunkte als geeignete Kompensationsform akzeptiert.
Welche Vorteile habe ich als Projektträger durch den Einsatz von Ökopunkten?
- Hohe Planungs- und Kostensicherheit durch klar kalkulierbare Ökopunkt‑Preise
- Wegfall von Flächensuche, Flächenankauf und Pflegeorganisation
- Rechtssicher dokumentierter Ausgleich im relevanten Naturraum D64
- Professionelle, langfristige ökologische Aufwertung größerer, zusammenhängender Flächen
Was ist ein Ökokonto und wer betreibt es?
Ein Ökokonto ist ein von der Naturschutzbehörde bestätigtes Flächen‑ und Maßnahmenkonto, auf dem vorgezogene Kompensationsmaßnahmen geführt und in Ökopunkte umgerechnet werden. Betreiber sind in der Regel spezialisierte Unternehmen, Stiftungen, Kommunen oder Flächenagenturen mit naturschutzfachlicher Expertise.
Sind Ökopunkte auch für Bebauungspläne und städtebauliche Verträge geeignet?
Ja, Ökopunkte können in Bauleitplanverfahren, städtebaulichen Verträgen und Einzelgenehmigungen eingesetzt werden, sofern die zuständige Behörde zustimmt. Sie ermöglichen Kommunen und Investoren, Kompensationsanforderungen übersichtlich und rechtssicher zu erfüllen.
Wie stelle ich sicher, dass Ökopunkte für mein Projekt anerkannt werden?
Stimmen Sie den geplanten Einsatz von Ökopunkten früh mit der unteren Naturschutzbehörde ab. Gerne unterstützen wir Sie mit fachlichen Unterlagen, Zuordnungsentwürfen und direkter Abstimmung mit der Behörde, damit Ihre Kompensation im Naturraum D64 ohne Verzögerungen anerkannt wird.
An wen kann ich mich für eine individuelle Beratung zu Ökopunkten im Naturraum D64 wenden?
Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E‑Mail mit den Grunddaten Ihres Vorhabens (Standort, Naturraum, Eingriffsumfang, Planungsstand). Wir prüfen unverbindlich, ob passende Ökopunkte im Naturraum D64 verfügbar sind, und unterbreiten Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot inklusive Unterstützung im Genehmigungsprozess.
Für einen guten Ablauf
Best Practice
Aus unserer Sicht sind drei Punkte entscheidend für eine optimale Umsetzung ökologischer Ausgleichsverpflichtungen bei Bauvorhaben:
- Gesetzeskonforme Sicherung der Fläche und professionelle Umsetzung der Maßnahmen und Pflege.
- Einbindung der Ausgleichsmaßnahmen in ein ganzheitliches Biotopverbund Konzept für einen verantwortungsbewussten und nachhaltigen Schutz der Natur.
- Reibungsloser Ablauf von Verwaltungs- und Genehmigungsprozessen.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein ausführlicheres Informationsgespräch. Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen.
Kontakt
Ansprechpartnerin
Katja Lindauer
Expertin für öffentliche Verwaltung & Baurecht im Bereich Ausgleichsplanung
Tel.: 08332 7963411
Mobil: 0160 94458049
E-Mail: katja.lindauer@guenztal.de
Ausgleichsflächen
Unsere Referenzen
Viele Gemeinde und Unternehmen haben in der Vergangenheit bereits unserem Ansatz vertraut und ihre Ausgleichsverpflichtungen erfolgreich mit uns umgesetzt. Insgesamt wurden bereits 50 ha Kompensationsflächen für 17 private und öffentlichen Vorhabenträger umgesetzt.




